Erwägungsgrund 4 32013R0591
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Anwendungsdauer des neuen Protokolls festgelegt werden.
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Anwendungsdauer des neuen Protokolls festgelegt werden.