Erwägungsgrund 3 32013R0596
Um die wirksame Umsetzung des Beschlusses des Sanktionsausschusses zu gewährleisten, ist es erforderlich, bestimmte Beschränkungen in Bezug auf die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Person aufrechtzuerhalten und im Einklang mit Nummer 32 der Resolution des Sicherheitsrates 2083 (2012) eine weitere Ausnahme von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten vorzusehen.