Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
Gegen die Ausstellung der Bescheinigung sollte kein Rechtsbehelf eingelegt werden können.
Erwägungsgrund 28 32013R0606Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen