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Gemäß der „Erklärung über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit“, die auf der WTO-Ministerkonferenz in Doha vom 14. November 2001 verabschiedet wurde, kann und sollte das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) so ausgelegt und umgesetzt werden, dass es das Recht der WTO-Mitglieder fördert, die öffentliche Gesundheit zu schützen und insbesondere den Zugang zu Arzneimitteln für alle zu sichern. Im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union und ihrer Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit sollten die Zollbehörden daher in Bezug auf Arzneimittel, bei denen die Durchfuhr durch das Zollgebiet der Union mit oder ohne Umladung, Einlagerung, Teilung oder Änderung der Beförderungsart oder Wechsel des Verkehrsmittels nur Teil eines gesamten Weges ist, der außerhalb des Zollgebiets der Union beginnt und endet, bei der Einschätzung der Gefahr, dass Rechte geistigen Eigentums verletzt werden, berücksichtigen, ob eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Umleitung solcher Arzneimittel auf den Unionsmarkt besteht.
Am 14. November 2001 verabschiedete die 4. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) die Erklärung von Doha betreffend das Übereinkommen über…
Um den internationalen Handel mit Waren, die Rechte geistigen Eigentums verletzen, zu unterbinden, bestimmt das TRIPS-Übereinkommen, dass die WTO-Mitglieder den…
In Ziffer 6 dieser Erklärung wird der Rat für TRIPS angewiesen, eine rasche Lösung für die Schwierigkeiten zu finden, denen sich WTO-Mitglieder gegenübersehen…
Während dieser Verlängerungsfrist sollen die LDC ihr bereits bestehendes Niveau des Schutzes des geistigen Eigentums nicht unter die mit dem TRIPS-Übereinkommen…
Am 14. November 2001 wurde in Doha auf der Vierten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (nachstehend „WTO“ genannt) die Erklärung über das…
Am 30. August 2003 verabschiedete der Allgemeine Rat der WTO in Anbetracht der von seinem Vorsitzenden verlesenen Erklärung einen Beschluss über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.