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Um den internationalen Handel mit Waren, die Rechte geistigen Eigentums verletzen, zu unterbinden, bestimmt das TRIPS-Übereinkommen, dass die WTO-Mitglieder den Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden über diesen Handel fördern. Daher sollten die Kommission und die Zollbehörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, mit den einschlägigen Behörden von Drittländern Informationen über mutmaßliche Verstöße gegen Rechte geistigen Eigentums auszutauschen, einschließlich zu Waren, die sich auf der Durchfuhr durch das Gebiet der Union befinden und ihren Ursprung im Hoheitsgebiet dieser Drittländer haben oder für diese Drittländer bestimmt sind.
Um einen Beitrag zur Unterbindung des internationalen Handels mit Waren, die Rechte geistigen Eigentums verletzen, zu leisten, können die Kommission und die…
Gemäß der „Erklärung über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit“, die auf der WTO-Ministerkonferenz in Doha vom 14. November 2001 verabschiedet…
Die Zollbehörden sollten dafür zuständig sein, die Rechte geistigen Eigentums bei Waren durchzusetzen, die gemäß den Zollvorschriften der Union der…
Die Zollbehörden und die Kommission werden ermutigt, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von…
Um die zügige Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums zu gewährleisten, sollte dafür gesorgt werden, dass die Zollbehörden, wenn es hinreichende…
Um zu gewährleisten, dass die Rechte geistigen Eigentums unionsweit durchgesetzt werden, sollte Personen oder Einrichtungen, die die Durchsetzung eines im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.