Erwägungsgrund 18 32013R0608
Im Interesse einer größeren Rechtssicherheit ist es anzeigt, die Fristen für die Aussetzung der Überlassung oder die Zurückhaltung von Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen, und die Bedingungen für die Weitergabe von Informationen über die zurückgehaltenen Waren an betroffene Personen und Einrichtungen durch die Zollbehörden nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 zu ändern.