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Abschnitt 1 Angaben zum Betreiber 1. Name des Betreibers 2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Ansprechpartners für weitere Informationen 3. Angabe, ob es sich um eine erste oder zweite Benachrichtigung handelt Erstinformation über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (ggf. in späteren Benachrichtigungen zu ergänzen) 4. Datum und Zeitpunkt des Vorfalls (falls bekannt, kann nötigenfalls geschätzt werden) und der Feststellung des Vorfalls 5. Umstände der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (z. B. Verlust, Diebstahl, Vervielfältigung) 6. Art und Inhalt der betroffenen personenbezogenen Daten 7. Technische und organisatorische Maßnahmen, die der Betreiber in Bezug auf die betroffenen personenbezogenen Daten ergriffen hat (oder ergreifen wird) 8. Erbringung relevanter Leistungen durch einen anderen Betreiber (falls zutreffend) Abschnitt 2 Weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten 9. Zusammenfassung des Vorfalls, der die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten verursacht hat (mit Angabe des physischen Orts der Verletzung und der betroffenen Datenträger) 10. Anzahl der betroffenen Teilnehmer oder Personen 11. Mögliche Folgen und mögliche nachteilige Auswirkungen auf Teilnehmer oder Personen 12. Technische und organisatorische Maßnahmen, die der Betreiber zur Minderung möglicher nachteiliger Auswirkungen ergriffen hat Mögliche zusätzliche Benachrichtigung der Teilnehmer oder Personen 13. Inhalt der Benachrichtigung 14. Verwendete Kommunikationsmittel 15. Anzahl der benachrichtigten Teilnehmer oder Personen Mögliche grenzübergreifende Fragen 16. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Teilnehmer oder Personen in anderen Mitgliedstaaten betrifft 17. Benachrichtigung anderer zuständiger nationaler Behörden.
1. Name des Betreibers 2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Ansprechpartners für weitere Informationen 3. Zusammenfassung…
Falls nicht alle in Anhang I aufgeführten Angaben vorliegen und eine weitere Untersuchung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erforderlich ist,…
Wie sich aus Artikel 4 Absatz 3 erster Unterabsatz der Richtlinie 2002/58/EG ergibt, sollten die Betreiber die zuständige nationale Behörde von allen…
Der Betreiber benachrichtigt den Teilnehmer oder die Person von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten mit Hilfe von Kommunikationsmitteln, die…
Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Benachrichtigung der betroffenen Person beschreibt in klarer und einfacher Sprache die Art der Verletzung des Schutzes…
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann erhebliche wirtschaftliche Schäden und soziale Nachteile einschließlich des Identitätsbetrugs für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.