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Alle zuständigen nationalen Behörden sollten gesicherte elektronische Mittel bereitstellen, damit die Betreiber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in einem einheitlichen Format melden können, das auf einem Standard wie XML beruht und die in Anhang I aufgeführten Informationen in den betreffenden Sprachen enthält, damit alle Betreiber in der Union ein ähnliches Benachrichtigungsverfahren verwenden können, unabhängig davon, wo sie sich befinden oder wo die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission die Einrichtung der gesicherten elektronischen Mittel dadurch erleichtern, dass sie — falls nötig — Sitzungen mit den zuständigen nationalen Behörden einberuft.
Die zuständige nationale Behörde stellt allen Betreibern, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, gesicherte elektronische Mittel für die…
Die zuständigen nationalen Behörden sollten unter anderem durch einen Beitrag zur Sicherstellung eines hohen Niveaus des Schutzes personenbezogener Daten und…
Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2002/58/EG sind Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste verpflichtet, unverzüglich die zuständige…
Wie sich aus Artikel 4 Absatz 3 erster Unterabsatz der Richtlinie 2002/58/EG ergibt, sollten die Betreiber die zuständige nationale Behörde von allen…
Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienstes sollte geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die…
Die Durchführung dieser Verordnung kann u. a. auf der Grundlage der von den zuständigen nationalen Behörden geführten Statistiken über die ihnen gemeldeten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.