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Durch die Richtlinie 95/46/EG wird ein allgemeiner Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union festgelegt. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ersetzung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutzverordnung“) vorgelegt. Die vorgeschlagene Datenschutzverordnung würde, aufbauend auf Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG, für alle für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Verpflichtung einführen, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Die vorliegende Verordnung der Kommission steht mit diesem Vorschlag in vollem Einklang.
Die nach dieser Verordnung übermittelten Daten sollten angemessen geschützt werden. Diese Frage wird durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit dieser Verordnung in…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Aufgrund der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.