Erwägungsgrund 1 32014L0091
Die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte geändert werden, um den Entwicklungen auf dem Markt und den bisherigen Erfahrungen der Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden Rechnung zu tragen und insbesondere Diskrepanzen zwischen den nationalen Bestimmungen über die Aufgaben und Haftung der Verwahrstellen sowie die Vergütungspolitik und Sanktionen anzugehen.