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Futtermittel, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2011 vor dem 19. August 2013 gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Futtermittel dürfen noch bis zum 31. August 2020 mit Etiketten, die den Anforderungen des § 6 Absatz 2 der Futtermittelverordnung in der am 30. Juli 2018…
Die in Teil 1 des Anhangs aufgeführten Erzeugnisse, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen gekennzeichnet…
Abweichend von Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 dürfen gemäß der Richtlinie 79/373/EWG und Artikel 16 der Richtlinie 70/524/EWG des Rates…
In Abweichung von Artikel 33 Absatz 2 können vor dem 1. September 2010 in den Verkehr gebrachte oder gemäß den Richtlinien 79/373/EWG, 82/471/EWG, 93/74/EWG und…
Abweichend von Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 und unbeschadet der Richtlinien 79/373/EWG , 82/471/EWG , 93/74/EWG und 96/25/EG des Rates…
Vormischungen und Mischfuttermittel, die Diclazuril enthalten und gemäß der Richtlinie 70/524/EWG gekennzeichnet sind, dürfen weiterhin in den Verkehr gebracht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.