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Im Interesse einer geeigneten Bestandsbewirtschaftung und der Vereinfachung empfiehlt es sich, die TAC und die Fangquoten der Mitgliedstaaten für den Sardellenbestand im Golf von Biscaya (ICES-Untergebiet VIII) für eine Fangsaison festzusetzen, die vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres dauert, und nicht für einen Bewirtschaftungszeitraum, der einem Kalenderjahr entspricht. Die Fischerei sollte jedoch hinsichtlich der Bedingungen für die Nutzung der Fangquoten weiterhin den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 39/2013 des Rates unterliegen.
Für eine geeignete Bestandsbewirtschaftung und Vereinfachung empfiehlt es sich, eine TAC und die Fangquoten der Mitgliedstaaten für den Sardellenbestand im Golf…
Für eine geeignete Bestandsbewirtschaftung und Vereinfachung empfiehlt es sich, eine TAC und die Fangquoten der Mitgliedstaaten für den Sardellenbestand im Golf…
Die neuen TAC für die Fangsaison 2010/2011 sollten auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung der biologischen und…
1. Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Sardellenbestand im ICES-Untergebiet VIII im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 des Europäischen Parlaments…
Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Sardellenbestand im ICES-Gebiet VIII gemäß der Abgrenzung in der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 und ihre Aufteilung…
In der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates sind für 2010 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände, einschließlich Sardellen im Golf von Biscaya…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.