Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates muss festgelegt werden, inwieweit die in der genannten Verordnung vorgesehenen Maßnahmen auf den Sardellenbestand im Golf von Biscaya anzuwenden sind.
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC…
In der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates sind für 2010 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände, einschließlich Sardellen im Golf von Biscaya…
Für die Aufteilung und Nutzung der in Absatz 1 festgesetzten Fangmöglichkeiten gelten die Vorschriften der Artikel 8, 10 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 43/2012.
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates ist festzulegen, für welche Bestände die dort festgelegten Maßnahmen gelten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.