Erwägungsgrund 4 32013R0723
Am 3. Februar 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Extrakt aus Rosmarin (E 392) als Antioxidationsmittel bei Fleischzubereitungen, fettarmem nicht wärmebehandeltem und wärmebehandeltem verarbeitetem Fleisch sowie fettarmem verarbeitetem Fisch und fettarmen verarbeiteten Fischereiprodukten, einschließlich Weich- und Krebstieren, gestellt und an die Mitgliedstaaten weitergeleitet.