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In Anbetracht der Stellungnahme der EFSA und der Ergebnisse der 32. Sitzung des Codex-Komitees für Fische und Fischereierzeugnisse ist es angezeigt, den geltenden Grenzwert für Yessotoxine auf 3,75 Milligramm Yessotoxin-Äquivalent je Kilogramm anzuheben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verabschiedete im Dezember 2008 auf Ersuchen der Europäischen Kommission eine Stellungnahme des…
In der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sind die von Lebensmittelunternehmern einzuhaltenden spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs…
Das Codex-Komitee für Fische und Fischereierzeugnisse bestätigte auf seiner 32. Sitzung (1. bis 5. Oktober 2012), dass die Yessotoxine von der Liste mariner…
Der Ausschuss für Tierarzneimittel hat empfohlen, eine Isoeugenol-Höchstmenge für Fische festzusetzen (Zielgewebe: Muskel und Haut im natürlichen Verhältnis).
Bezüglich Quecksilber kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem Gutachten vom 20. Februar 2008 zu dem Schluss, dass der derzeitige…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.