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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verabschiedete im Dezember 2008 auf Ersuchen der Europäischen Kommission eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette über marine Biotoxine in Muscheln (Gruppe der Yessotoxine) . Laut dieser Stellungnahme wurden bei einer Reihe von Studien zur akuten Toxizität bei oraler Verabreichung von Yessotoxinen keine Letalität und keinerlei klinische Anzeichen von Toxizität festgestellt. Zudem kam die EFSA zu dem Ergebnis, dass eine Portion Muscheln nicht mehr als 3,75 Milligramm Yessotoxin-Äquivalent je Kilogramm enthalten kann. Dieser Wert liegt über dem aktuellen Grenzwert nach Anhang III Abschnitt VII Kapitel V Nummer 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004.
In der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sind die von Lebensmittelunternehmern einzuhaltenden spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs…
In Anbetracht der Stellungnahme der EFSA und der Ergebnisse der 32. Sitzung des Codex-Komitees für Fische und Fischereierzeugnisse ist es angezeigt, den…
Im Juli 2006 ersuchte die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den derzeitigen im…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Das Codex-Komitee für Fische und Fischereierzeugnisse bestätigte auf seiner 32. Sitzung (1. bis 5. Oktober 2012), dass die Yessotoxine von der Liste mariner…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) nahm 2008 eine Bewertung der Sicherheit von Extrakt aus Rosmarin (E 392) bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.