Erwägungsgrund 1 32013R0079
Im Anschluss an einen Antrag, der am 17. Juli 2012 vom European Biodiesel Board („Antragsteller“) im Namen von Herstellern eingereicht worden war, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Bioethanol entfallen, kündigte die Europäische Kommission („Kommission“) am 29. August 2012 im Wege einer Einleitungsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union an, ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und in Indonesien („betroffene Länder“) einzuleiten.