Verordnung (EU) Nr. 79/2013 der Kommission vom 28. Januar 2013 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32013R0079
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