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Am 12. November 2007 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von octenylbernsteinsäuremodifiziertem Gummi arabicum als Emulgator in bestimmten Lebensmittelkategorien und in Aromen eingereicht und den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Wegen seiner verbesserten Eigenschaften im Vergleich zu vorhandenen Emulgatoren besteht eine technologische Notwendigkeit der Verwendung von…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von octenylbernsteinsäuremodifiziertem Gummi arabicum als Emulgator für Aromen und…
Die Spezifikationen für octenylbernsteinsäuremodifiziertes Gummi arabicum sollten in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, wenn der Stoff…
Ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) als Emulgator in Aromen wurde am 20. August 2008 übermittelt und…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach den Spezifikationen zum Lebensmittelzusatzstoff E 422 der folgende Eintrag eingefügt: „ E 423…
Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Glycerinestern aus Wurzelharz (E 445) als Emulgator zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.