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Um die Rechte der von einer Untersuchung betroffenen Personen zu stärken, sollten im Endstadium einer Untersuchung keine sich namentlich auf einen Betroffenen beziehenden Schlussfolgerungen gezogen werden, ohne dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu dem ihn betreffenden Sachverhalt zu äußern.
1Ergibt sich erst im Verlauf der Untersuchung, dass jemand Betroffener ist, so sind vor der Beschlussfassung liegende Untersuchungshandlungen, die in…
Informationen, die eine Person im Rahmen einer Sicherheitsuntersuchung zur Verfügung stellt, sollten unter strikter Einhaltung der Verfassungsgrundsätze und des…
In den Fällen, in denen die Möglichkeit einer persönlichen Implikation eines Teilnehmers an den Beschlussorganen und anderen Organen oder einer relevanten…
Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtsordnung Zeugenaussagen nach einem Unfall schützen und ihre Verwendung zu anderen Zwecken als…
Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Unschuldsvermutung. Wenn Verdächtige und beschuldigte Personen…
Die Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechts oder des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen, sollte weder gegen Verdächtige oder beschuldigte Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.