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Die Achtung der Verfahrensgarantien und der Grundrechte der Betroffenen und der Zeugen sollte jederzeit und in allen Stadien sowohl der externen als auch der internen Untersuchungen ohne Diskriminierung sichergestellt werden; dies gilt insbesondere, wenn Informationen über laufende Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden. Die Weitergabe von Informationen über Untersuchungen des Amtes an das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission oder den Rechnungshof — direkt oder im Rahmen eines vorgesehenen Meinungsaustausches — sollte unter Achtung der Vertraulichkeit der Untersuchungen, der legitimen Rechte der betroffenen Personen und gegebenenfalls der nationalen Vorschriften, die auf Gerichtsverfahren anwendbar sind, erfolgen. Während einer Untersuchung weitergeleitete oder erhaltene Informationen sollten nach Maßgabe der Datenschutzvorschriften der Union behandelt werden. Der Informationsaustausch sollte nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und nach dem Grundsatz erfolgen, dass die Informationen nur Personen mitgeteilt werden dürfen, die aufgrund ihres Amtes davon Kenntnis erhalten müssen.
Die Mitgliedstaaten können die Weitergabe bestimmter Informationen im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Instituten an ihre jeweiligen nationalen…
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Amt, den betroffenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, den zuständigen Behörden der…
Es ist weiter angebracht, die Verfahrensregeln festzulegen, die bei der Untersuchung zu befolgen sind, insbesondere die Rechte und Pflichten der Behörden der…
Untersuchungen sollten im Einklang mit den Verträgen und insbesondere mit dem Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und…
Folgender Artikel wird eingefügt: Vertraulichkeit der Informationen (1) Die der Kommission gemäß dieser Richtlinie übermittelten Informationen sind von der…
Das Amt und die an einer Untersuchung beteiligten Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen sollten die freie Meinungsäußerung gemäß der Charta der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.