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Das Amt sollte bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig sein. Zur Verstärkung dieser Unabhängigkeit sollte seine Untersuchungstätigkeit der regelmäßigen Kontrolle durch einen Überwachungsausschuss aus unabhängigen externen Personen unterliegen, die in den Zuständigkeitsbereichen des Amtes über besondere Qualifikationen verfügen. Der Überwachungsausschuss sollte nicht in den Ablauf der laufenden Untersuchungen eingreifen. Zu seinen Aufgaben sollte es auch gehören, den Generaldirektor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen.
Um die Unabhängigkeit des Amtes bei der Ausübung der ihm durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben zu gewährleisten, sollte sein Generaldirektor…
Im Einklang mit dem Statut sollten die Bediensteten des Amtes ihre Untersuchungsaufgaben in voller Unabhängigkeit wahrnehmen und Interessenskonflikte vermeiden.…
Der Überwachungsausschuss kontrolliert regelmäßig die Untersuchungstätigkeit des Amtes, um dessen Unabhängigkeit bei der ordnungsgemäßen Ausübung der…
Die Untersuchungen sollten unter der Leitung des Generaldirektors in voller Unabhängigkeit von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen und vom…
Damit der Überwachungsausschuss seinem Auftrag wirksam nachkommen kann, sollte das Amt sicherstellen, dass das Sekretariat des Überwachungsausschusses…
Um die Unabhängigkeit des Amtes sicherzustellen, sollte die Kommission eine zweckmäßige Übertragung von Befugnissen der Anstellungsbehörde auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.