Erwägungsgrund 15 32013R0883
Es ist erforderlich, genau festzulegen, wie das Amt die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen über laufende Untersuchungen zu unterrichten hat, wenn ein Beamter oder sonstiger Bediensteter, Mitglied eines der Organe oder Einrichtungen, ein Leiter einer sonstigen Stelle oder ein Bediensteter von dem untersuchten Sachverhalt betroffen ist oder wenn Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein sollten, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen.