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Anträge für die Verwendung allgemeiner Bezeichnungen im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sind entsprechend den im Anhang festgelegten Regeln zu stellen und einzureichen.
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen. Der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 findet…
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführte Bezeichnung wird eingetragen. Es gilt der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen. Der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 findet…
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführte Bezeichnung wird eingetragen. Es gilt der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführte Bezeichnung wird eingetragen. Es gilt der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen. Es gilt der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.