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Um sicherzustellen, dass Anträge für allgemeine Bezeichnungen in transparenter Weise und innerhalb einer vertretbaren Frist bearbeitet werden, erlässt und veröffentlicht die Kommission gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Regeln, nach denen derartige Anträge zu stellen sind.
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie und wenn neue Anforderungen im Einklang mit Absatz 6 in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegt werden,…
Die Kommission erlässt die Bestimmungen, die erforderlich sind, um für eine transparente und kohärente Anwendung der in Absatz 1 und Absatz 1a Unterabsatz 2…
Wenn die Kommission die Behörde gemäß Artikel 3 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung um ein Gutachten ersucht, macht diese in Übereinstimmung mit den Artikeln…
Die Behörde veröffentlicht in Absprache mit der Kommission ausführliche Leitlinien für die Erstellung und Einreichung von Anträgen, wobei sie die…
Die Behörde veröffentlicht entsprechend der Vereinbarung mit der Kommission ausführliche Leitlinien für die Erstellung und Einreichung der in Absatz 1 des…
Im Interesse der Transparenz sollten gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 ausführliche Verfahrensregeln für die Beschlussfassung sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.