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Die Daten über die Zahl der Schüler/Studierenden, die Zugänge und das Personal beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr (Jahr t/t + 1). Jährliche Daten über die Zahl der Schüler/Studierenden, die Zugänge und das Personal werden der Kommission (Eurostat) jedes Jahr bis zum 30. September im Jahr t + 2 vorgelegt. Die erste Datenübermittlung im September 2014 bezieht sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr 2012/2013.
Daten über Absolventen beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr (Jahr t/t + 1) oder das Kalenderjahr (Jahr t + 1). Jährliche Daten über die Absolventen werden der Kommission (Eurostat) jedes Jahr bis zum 30. November im Jahr t + 2 vorgelegt.
Die ersten Daten über Absolventen (ausgenommen Daten über Absolventen, die während des Studienzyklus „Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten“ nutzten) werden im November 2014 vorgelegt und beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr 2012/2013 oder das Kalenderjahr 2013.
Die ersten Daten über Absolventen, die während des Studienzyklus „Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten“ nutzten, werden im November 2017 vorgelegt und beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr 2015/2016 oder das Kalenderjahr 2016.
Mobile Studierende/Absolventen werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nach ihrem Herkunftsland definiert (die bisherige Ausbildung hat Vorrang gegenüber dem Aufenthaltsort und der Staatsbürgerschaft). Bis einschließlich 2015 wird für die Daten über „mobile Studierende/Absolventen“ die jeweilige nationale Definition von „Herkunftsland“ herangezogen. Ab 2016 wird für die Definition von „Herkunftsland“ das Land herangezogen, in dem das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II erworben wurde, oder die beste nationale Einschätzung.
Daten über Bildungsausgaben beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Haushaltsjahr (Jahr t) des betreffenden Mitgliedstaats. Jährliche Daten über Bildungsausgaben und die Zahl der Schüler/Studierenden werden der Kommission (Eurostat) jedes Jahr bis zum 30. November im Jahr t + 2 vorgelegt, wobei der Erfassungsbereich dem für Statistiken über Bildungsausgaben entspricht. Die erste Datenübermittlung im November 2014 bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2012.
Die statistischen Angaben beziehen sich auf Berichtszeiträume von einem Kalenderjahr und werden der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des…
Die Statistiken gemäß Absatz 1 beziehen sich auf Bezugszeiträume eines Kalenderjahrs und werden der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Ende des…
Bezugszeiträume, Zeitabstände und Fristen für die Datenlieferungen Die Statistiken werden jährlich vorgelegt. Die Bestimmungen über das erste Bezugsjahr werden…
Die in Absatz 1 genannten Statistiken beziehen sich auf Berichtszeiträume von einem Kalenderjahr und werden der Kommission (Eurostat) innerhalb von zwölf…
Die in Absatz 1 genannten Statistiken beziehen sich auf Berichtszeiträume von einem Kalenderjahr und werden der Kommission (Eurostat) innerhalb von sechs…
Bezugszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in dieser Verordnung festgelegten Daten innerhalb von 24…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.