Erwägungsgrund 26 32014L0036
Ein einheitliches Verfahren, das zur Erteilung einer kombinierten Erlaubnis, die sowohl den Aufenthalt als auch die Beschäftigung umfasst, führt, sollte dazu beitragen, die derzeit in den Mitgliedstaaten geltenden Regeln zu vereinfachen. Hiervon wird das Recht der Mitgliedstaaten nicht berührt, entsprechend den Besonderheiten ihrer Verwaltungsorganisation und -praxis die zuständigen Behörden zu bestimmen und festzulegen, wie diese am einheitlichen Verfahren beteiligt sein sollen.