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Für die Erstellung von Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (Bereich 1 der Verordnung (EG) Nr. 452/2008) müssen Bestimmungen zur Durchführung statistischer Einzelmaßnahmen erlassen werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken auf dem Gebiet der Bildung und des…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen…
Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 im Hinblick auf die Erfassung, Übermittlung und Verarbeitung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.
Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung erlassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.