Erwägungsgrund 5 32013R0913
In der Richtlinie 2001/113/EG sind Konfitüren, Gelees und Marmeladen beschrieben und definiert. Konfitüren, Gelees und Marmeladen ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse, die zur Lebensmittelunterkategorie 04.2.5.3 gehören, dürfen andere Zutaten enthalten als die in Anhang II der Richtlinie 2001/113/EG aufgeführten (z. B. Vitamine, Mineralstoffe und Aromastoffe).