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Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 9. August 2004 mit dem Titel "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft - Betrugsbekämpfung - Aktionsplan 2004-2005" ist es angebracht, den rechtlichen Rahmen für den Schutz der finanziellen Interessen der Union anzupassen.
Die Kommission stellt sicher, dass bei der Durchführung von Tätigkeiten, die gemäß dieser Verordnung finanziert werden, die finanziellen Interessen der Union…
Die Kommission gewährleistet, dass bei der Durchführung von im Rahmen dieses Beschlusses finanzierten Maßnahmen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft…
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bei der Durchführung der im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft…
Damit die finanziellen Interessen der Gemeinschaften besser geschützt werden, sollten die Agenturen an den Betrugsbekämpfungsmaßnahmen des Europäischen Amtes…
Die Kommission stellt sicher, dass bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Aktionen die finanziellen Interessen der Europäischen…
Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.