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Es empfiehlt sich, im Zollkodex einen Rechtsrahmen für die Anwendung bestimmter zollrechtlicher Vorschriften auf den Handel mit Unionswaren zwischen Teilen des Zollgebiets, für die die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem oder die Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem gilt, und Teilen des genannten Gebiets, für die diese Richtlinien nicht gelten, beziehungsweise auf den Handel zwischen Teilen des genannten Gebiets, für die diese Richtlinien nicht gelten, vorzusehen. Da es sich bei den betreffenden Waren um Unionswaren handelt und da es sich um steuerpolitische Maßnahmen im Rahmen dieses Handels innerhalb der Union handelt, ist es gerechtfertigt, Vereinfachungen bei den auf diese Waren anzuwendenden Zollformalitäten vorzusehen.
Bestimmte zollrechtliche Vorschriften, einschließlich der darin vorgesehenen Vereinfachungen, gelten für den Handel mit Unionswaren zwischen Teilen des…
Grundlage der Union ist eine Zollunion. Die bestehenden zollrechtlichen Vorschriften sollten im Interesse der Wirtschaftsbeteiligten wie der Zollbehörden der…
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erfordert eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte…
Aus Gründen der Klarheit und besseren Lesbarkeit sollte die bisher in Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
In der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.