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Um die speziellen Steuersysteme in bestimmten Teilen des Zollgebiets der zu berücksichtigen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf die beim Handel mit Unionswaren zwischen diesen Teilen des Zollgebiets der Union und dem übrigen Zollgebiet anwendbaren Zollkontrollen und –formalitäten zu erlassen.
Um eine einheitliche und gleiche Behandlung der Beteiligten im Rahmen von Zollformalitäten und -kontrollen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis…
Zur Ergänzung der Vorschriften über die Überführung von Waren in ein Zollverfahren und zur Gewährleistung einer Gleichbehandlung der Beteiligten, sollte der…
Um den freien Verkehr von Unionswaren im Zollgebiet der Union und die zolltarifliche Behandlung von Nicht-Unionswaren, die in dieses Zollgebiet verbracht…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten und zur Ergänzung der Vorschriften über die Zollschuld und die Sicherheitsleistungen,…
Zur Ergänzung der Faktoren, auf deren Grundlage die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie andere Maßnahmen angewendet werden, sollte der Kommission die Befugnis…
Um die zollamtliche Überwachung von Waren, die in das und aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, und die Anwendung sicherheitsbezogener Maßnahmen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.