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Sämtlichen Entscheidungen in Bezug auf die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften sowie auf verbindliche Auskünfte sollten dieselben Vorschriften zugrunde liegen. Alle Entscheidungen dieser Art sollten in der ganzen Union gültig sein und zurückgenommen, geändert – sofern nichts anderes bestimmt ist – oder widerrufen werden können, wenn sie den zollrechtlichen Vorschriften oder deren Auslegung nicht entsprechen.
Unbeschadet der Vorschriften in anderen Bereichen, in denen festgelegt ist, in welchen Fällen Entscheidungen unwirksam oder nichtig sind, können die…
Ausgenommen die Fälle, in denen die Wirkung einer Entscheidung auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten beschränkt ist, gelten die mit der Anwendung der…
sowohl für die Zollbehörden als auch gegenüber dem Inhaber der Entscheidung nur hinsichtlich der Waren verbindlich, für die die Zollformalitäten nach dem…
die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen,
wenn sie nicht mehr mit einem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vereinbar sind mit Wirkung vom Tag der Veröffentlichung des Urteilstenors im…
In bestimmten Fällen erlassen die Zollbehörden auf Antrag Entscheidungen über verbindliche Auskünfte in Bezug auf andere Faktoren gemäß Titel II, auf deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.