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Die sicherheitsbezogenen Maßnahmen in Bezug auf Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sollten auch für die Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren gelten. Für alle Warenarten sollten dieselben Vorschriften gelten, die gegebenenfalls Ausnahmemöglichkeiten enthalten, z.B. für Waren, die sich lediglich auf der Durchfuhr durch das Zollgebiet der Union befinden.
in das externe Versandverfahren übergeführte Waren, die das Zollgebiet der Union lediglich durchqueren,
Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sind in die Ausfuhr überzuführen.
Werden Waren aus einer Freizone in das übrige Zollgebiet der Union verbracht oder in ein Zollverfahren übergeführt, so gelten sie als Nicht-Unionswaren sofern…
Unbeschadet der Vorschriften für andere Bereiche als den Zollbereich können Waren in einer Freizone aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt oder…
Unbeschadet des Artikels 259 werden Unionswaren, die vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, von den Ausfuhrabgaben befreit, sofern sie…
Die Artikel 127 bis 130 und Artikel 133 gelten nicht, wenn Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union verbracht werden, nachdem sie jenes Zollgebiet auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.