Erwägungsgrund 2 32013R0953
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die Einreihung von Monitoren in die HS-Unterpositionen 852851 oder 852859 auf Grundlage einer umfassenden Prüfung der objektiven Merkmale und Eigenschaften jedes einzelnen Monitors erfolgen.