Erwägungsgrund 4 32013R0953
Um eine rationelle Entwicklung der Erzeugung sowie eine Ausweitung des Verbrauchs innerhalb der EU zu gewährleisten und den Handel zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zu fördern, liegt die Befreiung der vorgenannten Monitore von Zollabgaben sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Wirtschaft in der Union.