Erwägungsgrund 2 32013R0971
Am 10 Oktober 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/497/GASP erlassen, mit dem der Beschluss 2010/413/GASP geändert und die Kriterien für die Aufnahme in die Liste angepasst werden, damit auch Personen und Organisationen erfasst werden können, die die restriktiven Maßnahmen umgehen oder dagegen verstoßen.