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Für frische Teige, die als Basis für die Zubereitung von Pizzas, Quiches, Kuchen und ähnlichen Erzeugnissen verwendet werden, ist ein Teiglockerungssystem auf Grundlage von Natriumbicarbonat (E 500), Diphosphaten (E 450) und Hefe erforderlich. Diese Teige sollten bei Kühlung nicht gehen, die Teiglockerung sollte jedoch dann bei der endgültigen Zubereitung durch den Verbraucher aktiviert werden. Natriumbicarbonat ist vor allem für die Teiglockerung verantwortlich, Hefe mit geringer Teiglockerungsaktivität ist vor allem zur Ausbildung des typischen aromatischen Geschmacks erforderlich. Die Diphosphate sind als Säureregulatoren erforderlich, um die Bildung von Kohlendioxid aus dem Natriumbicarbonat zu verhindern.
Ein solches, auf Natriumbicarbonat, Diphosphaten und Hefe beruhendes Teiglockerungssystem kann alternativ zur Verwendung von backfertigem Mehl verwendet werden,…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 07.1 „Brot und Brötchen“ nach dem Eintrag zum Lebensmittelzusatzstoff E…
Phosphorsäure – Phosphate – Di-, Tri- und Polyphosphate (E 338-452) sind zur Verwendung als Backtriebmittel in feinen Backwaren zugelassen. Die in der…
Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten und/oder der Fleischindustrie erfolgte eine Prüfung der Verwendung von Natriumcarbonaten (E 500) als Feuchthaltemittel in…
Am 7. Juli 2013 wurde beantragt, die Verwendung von Diphosphaten (E 450) als Backtriebmittel und Säureregulator in Fertighefeteigen zuzulassen; der Antrag wurde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.