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Phosphorsäure – Phosphate – Di-, Tri- und Polyphosphate (E 338-452) sind zur Verwendung als Backtriebmittel in feinen Backwaren zugelassen. Die in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten Diphosphate (E 450) dürfen als Alternative zu saurem Natriumaluminiumphosphat (E 541) verwendet werden, wodurch der Aluminiumgehalt in verarbeiteten Lebensmitteln verringert wird. Die derzeit festgelegten Diphosphate haben einen adstringierenden Nachgeschmack und können zum Gesamtnatriumgehalt des Lebensmittels beitragen.
Ähnliche Stoffe mit im Vergleich zu Magnesiumdihydrogendiphosphat identischem oder höherem Magnesiumgehalt, nämlich die mono- und dibasischen Magnesiumsalze der…
Ein solches, auf Natriumbicarbonat, Diphosphaten und Hefe beruhendes Teiglockerungssystem kann alternativ zur Verwendung von backfertigem Mehl verwendet werden,…
Nur Fruchtfüllungen für feine Backwaren E 297 Fumarsäure 1 000 E 297 Fumarsäure 2 500 Nur Füllungen und Garnierungen für feine Backwaren E 338-E 452…
Am 7. Juli 2013 wurde beantragt, die Verwendung von Diphosphaten (E 450) als Backtriebmittel und Säureregulator in Fertighefeteigen zuzulassen; der Antrag wurde…
Am 7. April 2011 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Magnesiumdihydrogendiphosphat als Backtriebmittel und Säureregulator in bestimmten…
In den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sollten Spezifikationen für Magnesiumdihydrogendiphosphat aufgenommen werden, da der Stoff als Alternative zu den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.