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Ein solches, auf Natriumbicarbonat, Diphosphaten und Hefe beruhendes Teiglockerungssystem kann alternativ zur Verwendung von backfertigem Mehl verwendet werden, in dem höhere Gehalte an Phosphaten zulässig sind. Die Zulassung der Verwendung von Diphosphaten in Fertigteigen auf Hefebasis wird daher nicht zu einer höheren Aufnahme von Phosphaten führen. Daher sollte die Verwendung von Diphosphaten als Backtriebmittel und Säureregulator in Teigen auf Hefebasis, die als Basis für die Zubereitung von Pizzas, Quiches, Kuchen und ähnlichen Erzeugnissen verwendet werden, zugelassen werden.
Für frische Teige, die als Basis für die Zubereitung von Pizzas, Quiches, Kuchen und ähnlichen Erzeugnissen verwendet werden, ist ein Teiglockerungssystem auf…
Phosphorsäure – Phosphate – Di-, Tri- und Polyphosphate (E 338-452) sind zur Verwendung als Backtriebmittel in feinen Backwaren zugelassen. Die in der…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 07.1 „Brot und Brötchen“ nach dem Eintrag zum Lebensmittelzusatzstoff E…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Am 7. Juli 2013 wurde beantragt, die Verwendung von Diphosphaten (E 450) als Backtriebmittel und Säureregulator in Fertighefeteigen zuzulassen; der Antrag wurde…
Ähnliche Stoffe mit im Vergleich zu Magnesiumdihydrogendiphosphat identischem oder höherem Magnesiumgehalt, nämlich die mono- und dibasischen Magnesiumsalze der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.