Erwägungsgrund 4 32014R1092
In der Richtlinie 2001/113/EG des Rates sind Konfitüren, Gelees und Marmeladen beschrieben und definiert. Konfitüren-, gelee- und marmeladenähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse, die zur Lebensmittelunterkategorie 04.2.5.3 gehören, dürfen andere Zutaten enthalten als die in Anhang II der Richtlinie 2001/113/EG aufgeführten (z. B. Vitamine, Mineralstoffe und Aromastoffe).