Erwägungsgrund 3 32014R1098
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Bewertung von 8 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren Bewertung noch läuft. Diese Aromastoffe wurden von der EFSA in den folgenden Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilt: Bewertung FGE.21rev4 (Stoffe FL-Nrn. 15.054, 15.055, 15.086 und 15.135), Bewertung FGE.24rev2 (Stoff 14.085), Bewertung FGE.77rev1 (Stoff FL-Nr. 14.041), und Bewertung FGE.93rev1 (Stoffe FL-Nrn. 15.010 und FL-15.128). Die EFSA kam zu dem Schluss, dass diese Aromastoffe bei den geschätzten Aufnahmemengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben.