Erwägungsgrund 4 32014R1098
Im Rahmen der Bewertung hat sich die Behörde zur Spezifikation bestimmter Stoffe geäußert. Ihre Anmerkungen beziehen sich auf die Bezeichnungen, die Reinheit oder die Zusammensetzung folgender Stoffe: FL-Nrn. 15.054 und 15.055. Diese Anmerkungen sollten in die Liste aufgenommen werden.