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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Bewertung von 8 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren Bewertung noch läuft. Diese Aromastoffe wurden von der EFSA in den folgenden Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilt: Bewertung FGE.21rev4 (Stoffe FL-Nrn. 15.054, 15.055, 15.086 und 15.135), Bewertung FGE.24rev2 (Stoff 14.085), Bewertung FGE.77rev1 (Stoff FL-Nr. 14.041), und Bewertung FGE.93rev1 (Stoffe FL-Nrn. 15.010 und FL-15.128). Die EFSA kam zu dem Schluss, dass diese Aromastoffe bei den geschätzten Aufnahmemengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Bewertung von 23 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von 5 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von sieben Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden,…
Teil A der Unionsliste enthält eine Reihe von Stoffen, für die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen oder…
Zu einigen Stoffen in der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zusätzliche wissenschaftliche…
Im Rahmen der Bewertung hat sich die EFSA zu den Spezifikationen einiger Stoffe geäußert. Ihre Anmerkungen beziehen sich auf die Bezeichnungen, die Reinheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.