Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von 5 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren Bewertung noch läuft. Diese Aromastoffe wurden von der EFSA in den folgenden Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilt: Bewertungen FGE.12rev5 (Stoffe FL-Nrn. 07.041 und 07.224), FGE.63rev2 (Stoffe FL-Nrn. 07.099 und 07.101) und FGE.312 (Stoff FL-Nr. 16.126). Die EFSA kam zu dem Schluss, dass diese Aromastoffe bei den geschätzten Aufnahmemengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von sieben Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden,…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Bewertung von 23 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Bewertung von 8 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe…
Teil A der Unionsliste enthält eine Reihe von Stoffen, für die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen oder…
Die Behörde bewertete die Sicherheit von gamma-Glutamyl-valyl-glycin [FL-Nr. 17.038] bei Verwendung als Aromastoff und kam zu dem Schluss, dass seine Verwendung…
Im Rahmen der Bewertung hat sich die EFSA zu den Spezifikationen einiger Stoffe geäußert. Ihre Anmerkungen beziehen sich auf die Bezeichnungen, die Reinheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.