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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat die Bewertung der Stoffe abgeschlossen, die in der Unionsliste unter folgenden FL-Nummern aufgeführt sind: 09.931, 13.058, 15.004, 15.057, 15.079, 15.109 15.113, 16.090, und 16.111. Diese Stoffe wurden 2012 als Aromastoffe aufgeführt, deren Bewertung noch nicht abgeschlossen war. Sie sind jetzt von der EFSA in den folgenden Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilt worden: Bewertung FGE.72rev1 (Stoff FL-Nr. 09.931), Bewertung FGE.21rev4 (Stoffe FL-Nr. 15.057 und 15.079), Bewertung FGE.76rev1 (Stoffe FL-Nr. 15.004, 15.109 und 15.113), Bewertungen FGE.94 und FGE.94rev.2 (Stoff FL-Nr. 16.090), Bewertungen FGE.94rev.1 und FGE94rev.2 (Stoff FL-Nr. 16.111) und Bewertung FGE.67rev2 (Stoff FL-Nr. 13.058). Die Behörde kam zu dem Schluss, dass diese Aromastoffe bei den geschätzten Aufnahmemengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Bewertung von 8 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Bewertung von 23 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von 5 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von sieben Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden,…
Am 1. Februar 2017 schloss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) die Bewertung der Sicherheit des Stoffs [FL-Nr.…
Zu einigen Stoffen in der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zusätzliche wissenschaftliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.