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Die Behörde kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Höchstgehalte an Pendimethalinrückständen in Meerrettich, Pastinaken und Petersilienwurzel keine Angaben vorliegen und dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Da kein Risiko für die Verbraucher besteht, sollten unter Berücksichtigung der zusätzlichen, von Deutschland, Lettland und den Niederlanden vorgelegten Informationen über die gute landwirtschaftliche Praxis die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf ihren bisherigen Wert festgesetzt werden. Diese RHG werden überprüft; bei der Überprüfung werden die Angaben berücksichtigt, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen.
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Höchstgehalte an Pendimethalinrückständen in Erdbeeren, Knoblauch, Zwiebeln, Schalotten, Tomaten, Paprika,…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Höchstgehalte an Pendimethalinrückständen in Chicorée, Rapssamen, Kräutertees (getrocknet, Blüten) und…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Höchstgehalte an Pyridatrückständen in Artischocken, Gerste, Reis und Weizen keine Angaben vorliegen und…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Cyromazin in frischen Kräutern keine Angaben vorliegen und dass eine weitere Prüfung durch…
Für Benthiavalicarb legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Oxamyl in Orangen, Mandarinen, Bananen, Tomaten/Paradeisern, Auberginen/Melanzani, Schlangengurken,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.