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Die Behörde kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Höchstgehalte an Propyzamidrückständen in Porree und Hopfen keine Angaben vorliegen und dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Die RHG für diese Erzeugnisse sollten auf der spezifischen Bestimmungsgrenze oder entsprechend dem Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt werden.
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Höchstgehalte an Pendimethalinrückständen in Chicorée, Rapssamen, Kräutertees (getrocknet, Blüten) und…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Höchstgehalte an Pyridatrückständen in Artischocken, Gerste, Reis und Weizen keine Angaben vorliegen und…
Hinsichtlich der Erzeugnisse, für die keine einschlägigen Zulassungen oder Einfuhrtoleranzen auf Ebene der Union gemeldet sind und keine Codex-RHG vorliegen,…
Bezüglich der Erzeugnisse, für die keine einschlägigen Zulassungen oder Einfuhrtoleranzen auf Ebene der Europäischen Union gemeldet sind und kein Codex-RHG…
Bezüglich der Erzeugnisse, für die weder einschlägige Zulassungen noch Einfuhrtoleranzen auf Ebene der Europäischen Union gemeldet sind noch Codex-RHG…
Bezüglich der Erzeugnisse, für die keine einschlägigen Zulassungen oder Einfuhrtoleranzen auf Ebene der Europäischen Union gemeldet sind und kein Codex-RHG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.