Erwägungsgrund 6 32014R1135
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 26. Juli 2013 zugeleiteten Stellungnahme den Schluss, dass zwischen der Erhöhung des Folatspiegels bei Schwangeren durch die ergänzende Aufnahme von Folat und der Verringerung des Risikos von Neuralrohrdefekten (NTD) ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Eine gesundheitsbezogene Angabe, die diese Auffassung widerspiegelt, sollte daher als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entsprechend gelten und in die Liste zugelassener Angaben der Union aufgenommen werden.