Erwägungsgrund 2 32014R1136
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf diese neuen Anforderungen vorbereiten können, sind in der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 Übergangsregelungen festgelegt, die sowohl die Einreichung von Daten im Zusammenhang mit Anträgen auf die Genehmigung, die Erneuerung einer Genehmigung oder die Änderung der Genehmigung von Wirkstoffen als auch die Einreichung von Daten im Zusammenhang mit Anträgen auf die Zulassung, die Erneuerung einer Zulassung oder die Änderung der Zulassung für Pflanzenschutzmittel betreffen.